24.07.2019

Queen Elisabeth II. ernennt Boris Johnson zum Premierminister.

10.04.2019

Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50):

Die Führungsspitzen der EU-27 haben das Schreiben der britischen Premierministerin Theresa May zur Kenntnis genommen, mit dem sie um eine weitere Verlängerung der Frist nach Artikel 50 ersucht. Sie stimmten einer Fristverlängerung zu, um eine Ratifizierung des Austrittsabkommens zu ermöglichen:

Diese Verlängerung sollte nur so lange wie nötig dauern und keinesfalls über den 31. Oktober hinausgehen. Wenn beide Parteien das Austrittsabkommen vor diesem Termin ratifizieren, erfolgt der Austritt am ersten Tag des folgenden Monats.

Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Artikel 50)

Die Führungsspitzen der EU-27 betonten, dass das Vereinigte Königreich die Wahl zum Europäischen Parlament abhalten muss, wenn es in der Zeit vom 23. bis 26. Mai 2019 noch Mitglied der EU ist. Falls das Vereinigte Königreich die Wahl nicht abhält, wird es die EU am 1. Juni 2019 verlassen.

31.03.2019

Das Unterhaus des britischen Parlaments hat das Austrittsabkommen noch nicht gebilligt:

Damit soll es am 12.04.2019 zum „harten Brexit“ kommen, wenn das Vereinigte Königreich bis dahin keine Angaben zum weiteren Vorgehen zur Prüfung durch den Europäischen Rat macht (bspw. neuer Antrag des Vereinigten Königreichs auf Fristverlängerung mit der Zusicherung, sich an den Wahlen zum EU-Parlament zu beteiligen)

 

(s. Meldungen v. 22.03.2019)

28.03.2019

Das Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 29.03.2019 in Kraft

Das Gesetz betrifft Übergangsreglungen im Steuer- und  Finanzmarktrecht sowohl für den Fall eines „harten Brexits“ (d. h. ohne ein Austrittsabkommen) als auch im Fall eines Austrittsabkommens mit Übergangsphase.

 

(s. Meldungen v. 08.10., 20.11.2018, 04.01. und 15.03.2019)

 

Verkündete Endfassung:
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21.03.2019

Europäischer Rat stimmt dem Antrag des Vereinigten Königreichs auf Verlängerung der Frist nach Artikel 50 für den Brexit bedingt zu:

Statt dem 29.03.2019 ist nun neuer Stichtag für den Brexit der

 

  • 22.05.2019, wenn das Britische Unterhaus das Austrittabkommen bis zum 31.03.2019 billigt oder der

 

  • 12.04.2019, wenn das nicht geschieht und das Vereinigte Königreich bis dahin keine Angaben zum weiteren Vorgehen zur Prüfung durch den Europäischen Rat macht (bspw. neuer Antrag des Vereinigten Königreichs auf Fristverlängerung mit der Zusicherung, sich an den Wahlen zum EU-Parlament zu beteiligen).

 

Schlussfolgerungen der außerordentliche Tagung des Europäischen Rates zu Artikel 50

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20.03.2019

Das Vereinigte Königreich beantragt eine Verlängerung der Frist nach Artikel 50 für den Brexit bis zum 30.06.2019

Schreiben der Premierministerin Theresa May

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15.03.2019

Der Bundesrat stimmt dem Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) zu

Das Gesetz betrifft Übergangsreglungen im Steuer- und  Finanzmarktrecht sowohl für den Fall eines „harten Brexits“ (d. h. ohne ein Austrittsabkommen) als auch im Fall eines Austrittsabkommens mit Übergangsphase.

 

(s. Meldungen v. 08.10., 20.11.2018 und 04.01.2019)

21.02.2019

Der Bundestag nimmt Gesetzesentwurf zu Übergangsregelungen nach dem Brexit in den Bereichen

  • Arbeit,
  • Bildung,
  • Gesundheit,
  • Soziales und
  • Staatsangehörigkeit

an. Das Gesetz sieht Übergangsregelungen für den Fall eines „harten Brexit“ vor, d.h. für den Fall, dass es nicht mehr zu einem Austrittsabkommen kommt.

(s. Meldung v. 04.01.2019)

29.01.2019

Gesetzentwurf des Landes Hessen zu Übergangsregelungen, falls das Austrittsabkommen angenommen wird:

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