17.01.2019

Brexit Übergangsgesetz (Brexit ÜG) vom Bundestag angenommen

Das Gesetz betrifft Übergangsregelungen vor allem zur Doppelstaatsangehörigkeit, die allerdings nur zur Anwendung kommen, wenn das bereits ausgehandelte Austrittsabkommen tatsächlich noch zustande kommt (s. Meldung v. 05.09.2018)

Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 29.10.2018, BT-Drucksache 19/5313

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union v. 16.01.2019, BT-Drucks. 19/7087

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Beschluss des Bundestages v. 17.01.2018, BT-Drucks. 19/8598

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15.01.2019

Das Unterhaus des britischen Parlaments stimmt mit 432 zu 202 Stimmen gegen das Austrittsabkommen

04.01.2019

Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) in Bundesrat eingebracht

Die Beschlussvorlage betrifft die Regelungen des Referentenentwurfs v. 08.10.2018 und dessen Ergänzung v. 20.11.2018 (s. Meldungen v. 08.10. und 20.11.2018)

BR-Drucksache 4/19

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04.01.2019

Gesetzesentwurf zu Übergangsregelungen nach dem Brexit in den Bereichen

  • Arbeit,
  • Bildung,
  • Gesundheit,
  • Soziales und
  • Staatsangehörigkeit

Der von der Bundesregierung in den Bundesrat eingebrachte Gesetzentwurf betrifft den Hard Brexit, d.h. den Fall, dass es nicht mehr zu einem Austrittsabkommen kommt.

BR-Drucksache 1/19

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31.12.2018

Das Viertes Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt in Kraft

Das Gesetz enthält auch Übergangsregelungen zum Schutz von britischen Gesellschaften mit Sitz in Deutschland.

 

(s. auch Meldung v. 10.10.2018)

 

Verkündete Endfassung:

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10.12.2018

Premierministerin May verschiebt die Abstimmung über Austrittsabkommen im Unterhaus des britischen Parlaments auf Januar 2019.

10.12.2018

Europäischer Gerichtshof (EUGH): Brexit kann vom Vereinigten Königreich einseitig rückgängig gemacht werden

Die einseitige Rücknahme muss allerdings bis zum 29.03.2019 erklärt werden. Es beseht allerdings die Möglichkeit diese Frist zu verlängern. Das ist aber bisher weder vom Vereinigten Königreicht beantragt noch von der EU in Aussicht gestellt worden.

Der EuGH bestätigt damit die Rechtsauffassung des Generalanwalts vom 04.12.2018.

Urteil des EuGH v. 10.12.2018 – C-621/18

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06.12.2018

Einbringung eines Brexit-Übergangsgesetz im Landtag von Rheinland-Pfalz

Der Entwurf geht davon aus, dass das Austrittsabkommen zustande kommt.

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04.12.2018

Generalanwalt schlägt dem Europäischen Gerichtshof vor, festzustellen, dass die einseitige Rücknahme der Austrittserklärung nach Art.50 EUV des Vereinigten Königreichs aus der EU noch möglich sein soll

Nach Auffassung des Generalanwalts soll dies allerdings an folgende Bedingungen geknüpft sein:

  • Das Recht des Rücktritts vom Austritt darf nicht missbräuchlich verwendet werden
  • Das Vereinigte Königreich muss auch beim Rücktritt vom Austritts sein eigenes Verfassungsrecht beachten

Die Entscheidungsvorschläge des Generalanwalts sind nicht bindend. Daher muss die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet werden.

 

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