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08.01.2018
Der Europäische Rat:
29.06.2018

Der Entwurf sieht Regelungen u. a. zu folgenden Punkten vor:
• eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020,
• bestimmte Rechtsgarantien für EU-Bürger, die bereits im Vereinigten Königreich oder vice versa Briten, die bereits in einem der anderen EU-Mitgliedstaat leben,
• Schutz des Status von Nord-Irland nach dem Karfreitags-Abkommen v. 10. April 1998 sowie
• die Modalitäten der Berechnung der finanziellen Auseinandersetzung.