Handels- und Kooperationsabkommen (Link)
Presseerklärung der EU-Kommission (Link)
Mit Inkrafttreten des Abkommens ist das Verfahren nach Art 50 des EU-Vertrages zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU beendet.
Bereits im Januar 2018, also kurz nach der Veröffentlichung der ersten „Brexit Preparedness Notices“ der EU Kommission, war BREXIT-Helpdesk.com online gegangen. Seither konnten den interessierten Lesern 15 aktualisierte Editionen in allen Bereichen des BREXIT-Helpdesks.com zur Verfügung gestellt werden.
Wir haben dazu viel Zuspruch erhalten. Dafür danken wir.
Alle Mitglieder des Redaktionsteams von BREXIT-Helpdesk.com befassen sich in ihrer täglichen Beratungspraxis als Anwälte auch mit der seit dem 01. Januar 2021 geltenden neuen Rechtslage intensiv
Die nachfolgenden Texte auf dieser und den anderen Seiten von BREXIT-Helpdesk.com betreffen daher die Rechtslage vor Inkrafttreten des Handels- und Kooperationsabkommens.