Das Gesetz betrifft Übergangsregelungen vor allem zur Doppelstaatsangehörigkeit, die allerdings nur zur Anwendung kommen, wenn das bereits ausgehandelte Austrittsabkommen tatsächlich noch zustande kommt (s. Meldung v. 05.09.2018)
Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 29.10.2018, BT-Drucksache 19/5313
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union v. 16.01.2019, BT-Drucks. 19/7087
Beschluss des Bundestages v. 17.01.2018, BT-Drucks. 19/8598