05.09.2018

Regierungsentwurf zum Brexit-Übergangsgesetz: Übergangsregelungen zum Erwerb einer deutsch-britische Doppelstaatsbürgerschaft

Erwerb der britischen Staatsangehörigkeit:

Die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ist beim Erwerb einer anderen EU-Staatsbürgerschaft ohne Einschränkungen möglich (§ 25 Abs. 1 S. 2 StAG). Das das Vereinigte Königreich mit dem Brexit seine EU-Mitgliedschaft aufgibt, wird dies künftig nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich sein (§ 25 Abs. 2 StAG). Am 5. September 2018 hat die Bundesregierung allerdings den Gesetzesentwurf für eine Übergangsregelung vorgelegt, wonach deutsche Staatsangehörigen, die vor Ablauf des (noch nicht zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten) Übergangszeitraums für den Brexit einen Antrag auf Einbürgerung im Vereinigten Königreich gestellt haben, nach wie vor ihre deutsche Staatsangehörigkeit neben der britischen behalten können.

Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit:

Beibehaltung einer andere EU-Staatsbürgerschaft ist beim Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft ohne Einschränkungen möglich (§ 12 Abs. 2 StAG). Das das Vereinigte Königreich mit dem Brexit seine EU-Mitgliedschaft aufgibt, wird dies künftig nur noch unter eingeschränkten Voraussetzungen möglich sein (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 StAG). Am 5. September 2018 hat die Bundesregierung allerdings den Gesetzesentwurf für eine Übergangsregelung vorgelegt, wonach britische Staatsangehörigen, die vor Ablauf des (noch nicht zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich vereinbarten) Übergangszeitraums für den Brexit einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt haben und bei denen bis zu diesem Zeitpunkt alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen vorliegen, nach wie vor ihre britische Staatsangehörigkeit neben der deutschen behalten können.

Zum Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – BrexitÜG):
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23.08.2018

Prepardeness Notices

Die britische Regierung veröffentlicht erstmals sogenannte „prepardeness notices“. Thematisiert werden bspw. die Folgen des Brexit für Betroffene im Bereich Banken und Versicherungen nach EU- und britischem Recht.

08.07.2018

Der Verhandlungsführer

Der Verhandlungsführer des Vereinigten Königreichs David Davis tritt zurück und wird durch Dominic Raab ersetzt.

29.06.2018

Der Europäische Rat:

„… ist besorgt darüber, dass noch immer keine wesentlichen Fortschritte im Hinblick auf eine Einigung über eine „Backstop“-Lösung für Irland/Nordirland erzielt wurden. Er erinnert an die diesbezüglichen Zusicherungen des Vereinigten Königreichs vom Dezember 2017 und März 2018 und betont, dass verstärkte Anstrengungen unternommen werden müssen, damit das Austrittsabkommen einschließlich seiner Übergangsbestimmungen so rasch wie möglich geschlossen und am Tag des Austritts wirksam werden kann…

Die Arbeiten müssen … beschleunigt werden, damit eine politische Erklärung über den Rahmen für die künftigen Beziehungen verfasst werden kann. Hierzu muss das Vereinigte Königreich seinen Standpunkt in Bezug auf die künftigen Beziehungen weiter präzisieren und realistische und durchführbare Vorschläge dazu vorlegen…

Der Europäische Rat appelliert erneut an die Mitgliedstaaten, die Institutionen der Union und alle Beteiligten, ihre Arbeit zu intensivieren, um auf allen Ebenen und für alle Ergebnisse gerüstet zu sein.“

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19.03.2018

Veröffentlichung des Entwurfs der Austrittsvereinbarung mit farblich gekennzeichneten Verhandlungspositionen

Der Entwurf sieht Regelungen u. a. zu folgenden Punkten vor:
• eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020,
• bestimmte Rechtsgarantien für EU-Bürger, die bereits im Vereinigten Königreich oder vice versa Briten, die bereits in einem der anderen EU-Mitgliedstaat leben,
• Schutz des Status von Nord-Irland nach dem Karfreitags-Abkommen v. 10. April 1998 sowie
• die Modalitäten der Berechnung der finanziellen Auseinandersetzung.

08.01.2018

aclanz geht mit BREXIT-helpdesk.com online*

*Allein bis 10/2018 insgesamt 11 überarbeitete Editionen.

08.12.2017

Gemeinsamer Bericht der Verhandlungsführer der Europäischen Union und des Vereinigten Königreichs über die Fortschritte in der Phase 1 der Verhandlungen gem. Art. 50 des EU-Vertrags

Der gemeinsame Bericht enthält u.a. Vereinbarungen zum Status von Nord Irland (Rn. 42 ff.), Bestandsschutzregelungen für Bürger und die Berechnung des finanziellen Ausgleichs zwischen dem Vereinigten Königreich. Kontrovers ist die Rechtsnatur dieser Vereinbarungen (verbindlich, „Gentlemen’s Agreement“ oder „Nichts ist vereinbart, bis nicht alles vereinbart ist“ etc.)

21.11.2017

Erste „Brexit Preparedness“ Mitteilungen

EU-Kommission beginnt mit der Veröffentlichung von sog. „Preparedness notices“ im Internet. Es handelt sich um offizielle Mitteilungen zum konkreten rechtlichen Umstellungs- und Vorbereitungsbedarf mit dem ausdrücklichen Apell:

„Sich auf den Austritt“ des Vereinigten Königreichs „vorzubereiten, ist nicht ausschließlich Sache der EU- und der nationalen Behörden, sondern auch die der privaten Parteien“.

Die große Mehrzahl dieser Mitteilungen wird in der Zeit von Januar bis April 2018 veröffentlicht, aber in der Öffentlichkeit einschließlich sog. sozialer Medien kaum wahrgenommen.

29.04.2017

Leitlinien des EU-Rates für die Brexit Verhandlungen

Nach den Leitlinien des EU-Rats an die EU-Commission soll der Brexit in zwei Phasen verhandelt werden:

Phase 1 Austrittsmodalitäten,
Phase 2 Zukünftige Beziehungen

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