Das Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 29.03.2019 in Kraft
28.03.2019
Außerordentliche Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50):
10.04.2019

Damit soll es am 12.04.2019 zum „harten Brexit“ kommen, wenn das Vereinigte Königreich bis dahin keine Angaben zum weiteren Vorgehen zur Prüfung durch den Europäischen Rat macht (bspw. neuer Antrag des Vereinigten Königreichs auf Fristverlängerung mit der Zusicherung, sich an den Wahlen zum EU-Parlament zu beteiligen)

 

(s. Meldungen v. 22.03.2019)