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Der Bundestag nimmt Gesetzesentwurf zu Übergangsregelungen nach dem Brexit in den Bereichen
21.02.2019
Das Vereinigte Königreich beantragt eine Verlängerung der Frist nach Artikel 50 für den Brexit bis zum 30.06.2019
20.03.2019
0
Published by Aida Duratovic at 15.03.2019
Categories
  • Allgemein
Tags

Das Gesetz betrifft Übergangsreglungen im Steuer- und  Finanzmarktrecht sowohl für den Fall eines „harten Brexits“ (d. h. ohne ein Austrittsabkommen) als auch im Fall eines Austrittsabkommens mit Übergangsphase.

 

(s. Meldungen v. 08.10., 20.11.2018 und 04.01.2019)

Aida Duratovic
Aida Duratovic

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