Britisches Gesetz zur Vermeidung eines No-Deal-Brexits tritt in Kraft:
09.09.2019
Die EU und das Vereinigte Königreich haben auf Unterhändlerebene Einvernehmen für einen modifizierten Brexit Deal erzielt:
17.10.2019

Das Gesetz soll nur im Falle eines Austritts ohne Austrittsabkommen in Kraft treten.

Mit dem Gesetzentwurf soll sichergestellt werden, dass alle britischen Staatsangehörigen und ihre Familienangehörigen, die sich zum Austrittszeitpunkt freizügigkeitsberechtigt in Deutschland aufhalten, einen Aufenthaltstitel erhalten können.

In der Gesetzesbegründung wird die Erwartung geäußert, dass deutschen Staatsangehörigen und allen anderen Unionsbürgern im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland eine vergleichbare Behandlung zukommt. Überdies entspreche das Vorgehen dem Anliegen der Europäischen Union und der 27 Mitgliedstaaten; andere Mitgliedstaaten treffen vergleichbare Vorkehrungen

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