EU-Kommission beginnt mit der Veröffentlichung von sog. „Preparedness notices“ im Internet. Es handelt sich um offizielle Mitteilungen zum konkreten rechtlichen Umstellungs- und Vorbereitungsbedarf mit dem ausdrücklichen Apell:
„Sich auf den Austritt“ des Vereinigten Königreichs „vorzubereiten, ist nicht ausschließlich Sache der EU- und der nationalen Behörden, sondern auch die der privaten Parteien“.
Die große Mehrzahl dieser Mitteilungen wird in der Zeit von Januar bis April 2018 veröffentlicht, aber in der Öffentlichkeit einschließlich sog. sozialer Medien kaum wahrgenommen.