Einbringung eines Brexit-Übergangsgesetz im Landtag von Rheinland-Pfalz
06.12.2018
Premierministerin May verschiebt die Abstimmung über Austrittsabkommen im Unterhaus des britischen Parlaments auf Januar 2019.
10.12.2018

Die einseitige Rücknahme muss allerdings bis zum 29.03.2019 erklärt werden. Es beseht allerdings die Möglichkeit diese Frist zu verlängern. Das ist aber bisher weder vom Vereinigten Königreicht beantragt noch von der EU in Aussicht gestellt worden.

Der EuGH bestätigt damit die Rechtsauffassung des Generalanwalts vom 04.12.2018.

Urteil des EuGH v. 10.12.2018 – C-621/18

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