Das Vereinigte Königreich beantragt eine Verlängerung der Frist nach Artikel 50 für den Brexit bis zum 30.06.2019
20.03.2019
Das Brexit-Steuerbegleitgesetz (Brexit-StBG) wird im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt am 29.03.2019 in Kraft
28.03.2019

Statt dem 29.03.2019 ist nun neuer Stichtag für den Brexit der

 

  • 22.05.2019, wenn das Britische Unterhaus das Austrittabkommen bis zum 31.03.2019 billigt oder der

 

  • 12.04.2019, wenn das nicht geschieht und das Vereinigte Königreich bis dahin keine Angaben zum weiteren Vorgehen zur Prüfung durch den Europäischen Rat macht (bspw. neuer Antrag des Vereinigten Königreichs auf Fristverlängerung mit der Zusicherung, sich an den Wahlen zum EU-Parlament zu beteiligen).

 

Schlussfolgerungen der außerordentliche Tagung des Europäischen Rates zu Artikel 50

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