Der gemeinsame Bericht enthält u.a. Vereinbarungen zum Status von Nord Irland (Rn. 42 ff.), Bestandsschutzregelungen für Bürger und die Berechnung des finanziellen Ausgleichs zwischen dem Vereinigten Königreich. Kontrovers ist die Rechtsnatur dieser Vereinbarungen (verbindlich, „Gentlemen’s Agreement“ oder „Nichts ist vereinbart, bis nicht alles vereinbart ist“ etc.)