Anhörung im Landtag von Sachsen-Anhalt zu Brexit-Übergangsgesetzes (BrexitÜG)
06.11.2018
16.11.2018

Der Entwurf sieht Regelungen u. a. zu folgenden Punkten vor:

  • eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020 mit Verlängerungsoption, in der EU-Regelungen im Vereinigten Königreich noch Anwendung finden, so dass sich Unternehmen und Mitgliedstaaten auf die langfristigen Veränderungen durch den Brexit vorbereiten können,
  • Rechtsgarantien für EU-Bürger, die bereits im Vereinigten Königreich oder vice versa Briten, die bereits in einem der anderen EU-Mitgliedstaat leben,
  • Schutz des Status von Nord-Irland nach dem Karfreitags-Abkommen v. 10. April 1998 auch durch die Vermeidung einer harten Grenze zwischen Nordirland und der Republik Irland sowie
  • die Modalitäten der Berechnung der finanziellen Auseinandersetzung.

In der Folge treten zahlreiche Minister der Regierung des Vereinigten Königreiches zurück. Darunter auch der Verhandlungsführer für das Vereinigte Königreich Dominic Raab.