Bundesfinanzministerium ergänzt Referentenentwurfs des Gesetzes für Übergangsregelungen zu den Auswirkungen des Brexit bei Steuern und Finanztransaktionen (Brexit-Steuerbegleitgesetz–Brexit-StBG)
20.11.2018
Einbringung eines Brexit-Übergangsgesetz im Landtag von Rheinland-Pfalz
06.12.2018

Nach Auffassung des Generalanwalts soll dies allerdings an folgende Bedingungen geknüpft sein:

  • Das Recht des Rücktritts vom Austritt darf nicht missbräuchlich verwendet werden
  • Das Vereinigte Königreich muss auch beim Rücktritt vom Austritts sein eigenes Verfassungsrecht beachten

Die Entscheidungsvorschläge des Generalanwalts sind nicht bindend. Daher muss die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgewartet werden.

 

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