Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für Übergangsregelungen zu den Auswirkungen des Brexit bei bestimmten Steuern und Finanztransaktionen.
08.10.2018
Einbringung eines Brexit-Übergangsgesetz im Landtag von NRW
12.10.2018

Der Brexit kann sich negativ auf Unternehmen in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach britischem Recht (Ltd.) auswirken, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben. Das gilt für ca. 8 000 bis 10 000 Unternehmen in Deutschland. Mit dem Verlust der EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs, geht für diese Gesellschaften auch die von der EU garantierte Niederlassungsfreiheit verloren. Die betroffenen Gesellschaften werden dann nach deutschem Recht wie andere Gesellschaften behandelt, die ihren Verwaltungssitz in Deutschland haben, aber als Gesellschaften nach dem Recht eines Drittlandes gegründet wurden. Sie werden als solche nicht mehr anerkannt. Stattdessen werden sie nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zukünftig als deutsche offene Handelsgesellschaft (OHG) oder als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) behandelt. Folge: Unbeschränkte persönliche Haftung der Gesellschafter und in vielen Fällen sofortige Besteuerung aller stillen Reserven.

Um diese einschneidenden Konsequenzen rechtzeitig vermeiden zu können, bekommen die betroffenen Unternehmen nach dem Gesetzentwurf für eine Übergangszeit erweiterte Möglichkeiten der Verschmelzung auf Gesellschaften mit deutscher Gesellschaftsform und beschränkter Haftung auch nach dem Brexit. Voraussetzung ist, dass der Verschmelzungsplan nach § 122c Absatz 4 vor dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union oder vor dem Ablauf eines eventuellen weiteren Übergangszeitraums für den Brexit, notariell beurkundet worden ist, und die Verschmelzung unverzüglich, spätestens aber zwei Jahre nach diesem Zeitpunkt mit den erforderlichen Unterlagen zur Registereintragung angemeldet wird.

Zum Regierungsentwurf zum Viertes Gesetzes zur Änderung des Umwandlungsgesetzes v. 10.10.2018:
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