Mit dem neuen Gesetzesentwurf sollen Übergangsregelungen zu Rechtsfragen getroffen werden, die der Gesetzgebungskompetenz nicht des Bundes sondern des Landes Niedersachsen unterliegen, bspw. Anerkennung ausländischer Diplome, Kommunalverfassungsrecht und Beamtenrecht.
Zu der Pressemitteilung der niedersächsischen Landesregierung:
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