Das Gesetz betrifft Übergangsreglungen im Steuer- und Finanzmarktrecht sowohl für den Fall eines „harten Brexits“ (d. h. ohne ein Austrittsabkommen) als auch im Fall eines Austrittsabkommens mit Übergangsphase.
(s. Meldungen v. 08.10., 20.11.2018, 04.01. und 15.03.2019)
Verkündete Endfassung:
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